Vielflieger kennen das Dilemma zur Genüge: Ehe das elendige Warten ein Ende hat, ändert sich die Abflugzeit auf der Anzeigentafel und eine saftige Verspätung leuchtet auf. Innerhalb von Sekunden ist der Ärger gross, denn schliesslich verlängert sich dadurch nicht nur die Wartezeit im Terminal, sondern verspätet sich gleichzeitig auch die Ankunftszeit am Zielort. Folge: Transfer, Termine und Co. müssen umgebucht werden, Kosten entstehen. Doch wusstet ihr, dass euch bei Flugverspätung eine Entschädigung zusteht? Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, verraten wir euch jetzt.

Grundsätzlich gilt: Bei einer Flugverspätung haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, sofern die Fluggesellschaft verantwortlich ist und der Flug unter eine entsprechende Rechtsgrundlage fällt. Dabei kommt es darauf an, von wo euer Flieger startet. Startet ihr in der Schweiz, gilt seit 2005 das Montrealer Übereinkommen. Für Flüge ab einem EU-Flughafen oder mit einer EU-Fluggesellschaft mit einem Ziel in der EU gilt die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004.

Schauen wir uns also einmal an, wie ihr von diesen Regelungen Gebrauch machen könnt.

Entschädigung bei Flugverspätung

Im Flughafenterminal sitzt eine Frau auf einer Metallbank, den Kopf zum Fenster gedreht. Neben ihr steht ein großer, orangefarbener Koffer. Draußen fliegt ein Flugzeug am wolkigen Himmel.

 

Was tun bei Flugverspätung?

Gerade bei Pauschalreisen ist es besonders ärgerlich, wenn der Flieger Verspätung hat. Besonders dann, wenn die Flugzeiten ohnehin nicht optimal liegen und An- und Abreise gleich zwei Tage in Anspruch nehmen. Schnell stellt sich die Frage, ob auch eine Pauschalreise unter das Gesetz fällt, eine Entschädigung bei Flugverspätung auszuzahlen. Die Antwort lautet ganz klar: ja. Um eure Rechte geltend zu machen, findet ihr im Internet unzählige Beispiele für einen Musterbrief bei Flugverspätung.

Wichtig ist vor allem, dass ihr euch den Verspätungsgrund von der Airline bescheinigen lasst und ausserdem Belege beifügt, wie zum Beispiel Fotos, Tickets und Quittungen. Hilfreich ist es zudem immer, wenn ihr euch auch mit anderen Fluggästen austauscht und für den Notfall Kontaktdaten parat habt. Auch, wenn ihr euch im ersten Moment nicht sicher seid, ob ihr Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätung habt, sind dies die ersten Schritte, die ihr in jedem Falle gehen solltet.

Folgende Nachweise solltet ihr sammeln:

  • Bordkarten und Buchungsbestätigungen
  • Begründung der Verspätung (von der Airline bescheinigt)
  • Fotos von der Anzeigetafel, wenn möglich
  • Quittungen von Ausgaben, die ihr aufgrund der Verspätung habt (z.B. Taxi, Hotel usw.)
  • bei Flügen aus der Schweiz: Nachweis über einen konkreten Schaden
Reihen von Anzeigetafeln zeigen Städte wie London, Paris, Rom und Berlin links; rechts daneben steht jeweils

Gilt die EU-Verordnung auch in der Schweiz?

Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) gilt nur für Flüge, die…

  • von einem EU-Flughafen starten 
  • oder mit einer EU-Fluggesellschaft zu einem Ziel in der EU durchgeführt werden.

Für Flüge aus der Schweiz gelten die Regelungen des Montrealer Übereinkommens.

Ausmass der Entschädigung bei Flugverspätung

Für Flüge, die unter die EU-Verordnung 261/2004 fallen (z. B. bei Abflug von einem EU-Flughafen), gibt es Pauschalentschädigungen:

  • 250 € bei Strecken unter 1.500 km
  • 400 € bei Strecken bis 3.500 km
  • 600 € bei längeren Flügen

Bei Flügen ab der Schweiz können Passagiere nach dem Montrealer Übereinkommen eine Entschädigung bis maximal ca. 6.000 CHF verlangen, allerdings nur bei konkretem, nachweisbarem Schaden (z. B. Hotelkosten, Geschäftsverlust).

Auch bei Pauschalreisen besteht ein Entschädigungsanspruch, sofern euer Flug unter das entsprechende Recht fällt.

Frau mit Rucksack steht in Flughafenhalle und hält ein Smartphone in der Hand. Sie schaut zur großen Anzeigetafel mit Fluginformationen, die an der Wand oberhalb hängt.

Das sind eure Rechte

Höhe der Entschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen

Das Montrealer Übereinkommen sieht einen Höchstbetrag von ca. 6.000 CHF. Wichtig: Das ist ein Höchstbetrag – ihr bekommt nicht automatisch diese Summe. Ihr müsst den konkreten Schaden nachweisen (Belege, Quittungen, Buchungen etc.).

Höhe der Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004)

Nach der EU-Verordnung 261/2004 hängt die Höhe eurer Entschädigung von der Dauer der Verspätung und der Länge der Flugzeit ab.

Verbraucherportale für Fluggastrechte

Euren Anspruch selbst gegen eine Airline durchzusetzen ist eine Mammutaufgabe, denn diese zahlen ungerne Entschädigungen. Viele reagieren nicht auf Forderungsschreiben und in zahlreichen Fällen ziehen sie die Flugpassagiere vor Gericht. Das würde für euch viel zeitlichen und finanziellen Aufwand bedeuten, weswegen viele Betroffene auf ihre Rechte verzichten. Damit die Airlines nicht verschont bleiben, gibt es Verbraucherportale für Fluggastrechte.

Grundsätzlich arbeiten all diese Portale ähnlich. Zunächst prüfen sie kostenlos euren Fall, ob euer Anspruch gerechtfertigt ist und wie hoch die Entschädigungssumme ist. Dafür benötigen sie folgende Daten von euch:

  • Ab- und Ankunftsflughafen
  • Länge der Flugstrecke
  • Direktflug oder mit Zwischenstopp
  • Abflugdatum
  • Fluggesellschaft
  • Flugnummer
  • Dauer der Verspätung
  • persönliche Kontaktdaten

Für die Einschätzung und Prüfung eures Anspruchs greifen die Verbraucherportale für Fluggastrechte auf verschiedene Datenbanken zurück. Diese enthalten Informationen zu früheren Fällen, Wetterinformationen und Daten zu Flughäfen. Besteht ein Anspruch und die Erfolgschancen sehen gut aus, übernehmen die Portale euren Fall.

Holidayguru-Tipp: So erhaltet ihr eine Entschädigung

Unsere Empfehlung für alle, die auf Reisen rundum abgesichert sein möchten, ist AirHelp+. Dieser Service funktioniert als Schutzpaket: Für eine geringe Jahresgebühr seid ihr bei Flugverspätungen, Annullierungen oder verpassten Anschlussflügen abgesichert – ohne weitere Kosten im Entschädigungsfall.

Das bietet euch AirHelp+: 

  • bis zu ca. 600 CHF Entschädigung 
  • Rund-um-die-Uhr Support bei Verspätungen oder Flugannullierungen
  • 100 CHF bei Flugunterbrechung 
  • 100 CHF bei verlorenem oder verspätetem Gepäck
  • Lounge-Zugang bei Flugunterbrechungen
  • 200 CHF, wenn ihr euren Anschlussflug verpasst

Mit AirHelp+ gibt es keine Provision auf die Entschädigung – das Geld gehört komplett euch. Wenn ihr regelmässig fliegt und euch nicht mit jedem Vorfall einzeln auseinandersetzen möchtet, erhaltet ihr hier eine bequeme, faire und umfassende Lösung.

Euer Flug war verspätet, aber ich wart noch nicht mit AirHelp+ geschützt? Dann könnt ihr bei AirHelp trotzdem euren Anspruch prüfen lassen.

Entdeckt Airhelp+

Weitere Servicethemen rund um das Thema Reisen