Kurtaxe

Alle Fragen rund um die Kurtaxe - warum sie erhoben wird, wie viel ihr zahlen müsst und wo sie gilt

Für diejenigen, die zum ersten Mal einen Kurort besuchen, mag die Aufforderung eine Kurtaxe zu bezahlen überraschend sein. Andere, die den Kurbeitrag schon häufiger gezahlt haben, haben sich mit der Abgabe für die Ortstaxe abgefunden. Seit vielen Jahren erheben die einige Kurorte und Gemeinden der Schweiz sowie der Nachbarländer die Kurtaxe. Erfahrt hier alles Wichtige über die Ortstaxe. Ich erkläre euch, was eine Kurtaxe ist, wer sie erheben darf, an welchen Ferienorten sie erhoben wird, wann Kinder eine Kurtaxe zahlen müssen, wie hoch die Kurtaxe ausfällt und viel mehr.

Inhalt

Was ist eine Kurtaxe?

Bei der Kurtaxe handelt es sich um eine Kurabgabe in Heilstätten, Erholungsorten und Seebädern. Vielerorts wird die Abgabe unter dem Begriff Kurtaxe gefasst; andere nennen sie Ortstaxe. In Grossstädten ist sie als Kulturförderabgabe oder City-Tax bekannt. Die Kurtaxe dient dem Erhalt der Umwelt. Hiermit wird in verschiedene Einrichtungen und Veranstaltungen, die den Touristen zugutekommen, investiert. Ausserdem wird sie zur Säuberung und Pflege des Ferienortes sowie die kostenlose Touristinformation im Ort eingesetzt. Die Ortstaxe ein wesentlicher Beitrag zur Finanzierung der Fremdenverkehrsaktivitäten.

Warum gibt es die Kurtaxe und wofür wird sie verwendet?

Besucht ihr einen Ferienort, bezahlt ihr für gewöhnlich für die Übernachtung im Hotel oder in einer anderen Unterkunft. Habt ihr eine Verpflegung hinzugebucht, zahlt ihr auch diese. Solche Abgaben gehen an das Hotel. Aber wer kümmert sich darum, dass euer Ferienort sauber ist und zu erholsamen Ferien einlädt? Wer hält die sanitären Anlagen sauber, die euch meist zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung stehen? Wer sorgt dafür, dass die Strände oder Wanderwege – je nachdem, wo ihr euch befindet – sauber sind?

Diese Aufgaben macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie engagiert Firmen, die sich um diese Angelegenheiten kümmern. Um die Kosten für diese erhöhten Haushaltsausgaben zu decken, erhebt die Gemeinde für die Gäste eine Kurtaxe pro Person und Übernachtung. Schliesslich sind es die vielen Touristen, die die gebotenen Leistungen nutzen und für sie sollen die Orte einladend und sauber sein. Somit ist die Kurtaxe eine kommunale Gebühr, bei der der Gast der Schuldner ist. Sie ist unabhängig vom Vertrag zwischen dem Hotelgast und dem Vermieter.

In einigen Gemeinden ist in der Kurtaxe auch der freie Eintritt zu Veranstaltungen und Ausstellungen im Ferienort, zu Touren, zu diversen Erholungseinrichtungen sowie zu Sehenswürdigkeiten enthalten. Teilweise ist sogar die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel inklusive. Genaue Informationen zu den Bestandteilen der Kurtaxe in eurem Ferienort sowie zu den Kosten erhaltet ihr auf der Webseite der jeweiligen Gemeinde sowie bei der Touristinformationsstelle.

Die Einnahmen durch die Kurtaxe werden zu Teilen für folgende Leistungen eingesetzt:

    • Touristische Infrastruktur
    • Sauberhaltung der Strände und Wege
    • Strandduschen
    • öffentliche Toiletten
    • befestigte Wanderwege
    • Kinderbetreuung
    • Kulturveranstaltungen
    • Konzerte
    • Ausstellungen
    • kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel

Wer darf eine Kurtaxe erheben?

Für die Übernachtung in einem Kurort darf die Gemeinde die sogenannte Kurtaxe erheben und erhält auf diese Weise Einnahmen für neue Investitionen. Jede Gemeinde kann die Höhe der Ortstaxe selbst festlegen.

Wo wird eine Kurtaxe erhoben?

Die Kurtaxe wird vor allem in Gebieten, die der Erholung und Entspannung dienen, berechnet. Die Kantone Zürich und Thurgau erheben keine Kurtaxe. In den Kantonen Solothurn, Graubünden und Aargau ist es den Gemeinden selbst überlassen, ob sie eine Kurtaxe erheben oder nicht. Die Ferienregionen unserer Nachbarländer Deutschland, Österreich, Holland sowie die Ferienhochburgen Italien und Kroatien erheben eine Kurtaxe. So wird beispielsweise auch auf den Ostsee- und Nordsee-Inseln eine Ortstaxe erhoben.

Wer muss die Kurtaxe bezahlen?

Die Kurtaxe muss von den Gästen eines Kurortes gezahlt werden, die nicht Einwohner dieser Gemeinde sind, also ortsfremde Personen. Sie wird pro Person und Übernachtung berechnet. Bei Tagesbesuchern verhält es sich von Ort zu Ort anders. Einige Bäder verlangen auch von Tagesbesuchern eine Kurtaxe, da sich dort oftmals Gäste für einen Tag aufhalten und nicht zur Übernachtung bleiben. Für die Tagesnutzung der Nord- und Ostseestrände zahlt ihr teilweise eine Tagestaxe. Die Zahlung kann vor Ort an den Strandzugängen, an Automaten oder bei der Kurverwaltung getätigt werden. Die Kurtaxe muss auch von Ansässigen gezahlt werden, in der Gemeinde nur ihren Zweitwohnsitz haben.

Für gewöhnlich sind Erwachsene kurabgabepflichtig. Von Gemeinde zu Gemeinde schwanken die Preise und Regeln für Kinder, Jugendliche und Hunde. In vielen Ferienorten gelten Jugendliche ab 14 bis 16 Jahre als Erwachsene und sind dazu verpflichtet eine Kurtaxe zu zahlen. Mancherorts wird auch eine Kurabgabe für Hunde fällig. Die genauen Regeln und Preise für die Kurtaxe in einer bestimmten Gemeinde entnehmt ihr bitte der Webseite der jeweiligen Gemeinde oder Stadt. Ausserdem könnt ihr euch bei der Touristinformation oder in eurem Hotel informieren.

Ab wann müssen Kinder eine Kurtaxe bezahlen?

In den meisten Ferienorten wird für Kinder unter 14, 16 oder 18 Jahren keine Kurtaxe erhoben. Aber bekanntlich bestätigen Ausnahmen die Regel. Jede Gemeinde bestimmt die Preise für Kurausgaben für sich.

In welchen Gemeinden müssen Hundebesitzer eine Kurtaxe für den Hund zahlen?

Neben den normalen Kurtaxen haben sich mancherorts Abgaben für Hunde durchgesetzt. Wer also mit Hund reist, muss für diesen mitzahlen. Um die Kosten für die Säuberung der Hundestrände sowie die Häufchentüten zu decken, verlangen beispielsweise einige Ostseebäder 0,60 CHF bis 1,20 CHF Hundekurtaxe pro Nacht. Orte, an denen sich die Kurtaxe für den Hund durchgesetzt hat, sind unter anderem Binz und Sellin auf Rügen, Zingst und Göhren.

Ist man verpflichtet Kurtaxe zu zahlen?

Die Abgabe der Kurtaxe ist im Kommunalabgabengesetz (KAG) des jeweiligen Bundeslandes niedergeschrieben. Hier werden Kommunalabgaben wie Steuern, Gebühren, Beiträge und kommunale Abgaben eigener Art differenziert. Somit seid ihr in den definierten Gemeinden gesetzlich verpflichtet die Kurtaxe zu bezahlen, sofern ihr dort eure Ferien verbringen möchtet. Die Höhe der Kurtaxe wird von den einzelnen Gemeinden individuell bestimmt. Diese könnt ihr auf den öffentlichen Plattformen der Gemeinden einsehen.

Wann ist die Kurtaxe fällig?

Die Kurtaxe ist am Tag der Anreise fällig – sofern sie nicht im Vorhinein bezahlt wurde. Einige Reiseveranstalter berechnen die Kurtaxe bereits in ihren Reisepreis ein. In diesem Fall ist mit dem Bezahlen eurer Reise die Kurtaxe inbegriffen. In den Fällen, bei denen ihr die Kurtaxe in eurem Hotel abgebt, kann euch die Option geboten werden, die Kurtaxe bis zum Tag der Abreise zu begleichen. Seid ihr im Besitz einer Jahreskurkarte, gelten für euch die jeweiligen Regeln der Gemeinde. Tagesgäste müssen vor Betreten des Strandes oder Inanspruchnahme der Fremdenverkehrseinrichtungen bei der Stadt oder einer von ihr beauftragten Stelle sowie einem Kurabgabeautomaten eine Tageskurkarte lösen.

Wo bezahlt man die Kurtaxe?

Ihr könnt wählen, ob ihr die Kurtaxe direkt im Hotel beziehungsweise beim Vermieter eurer Ferienwohnung begleicht oder im Zentrum für Touristik.

Wie oft zahlt man die Kurtaxe? Muss für den Strandbesuch im Nachbarort noch einmal gezahlt werden?

Normalerweise verhält es sich so, dass ihr am Anreisetag die Kurtaxe für die gesamte Reisedauer bezahlt. Diese Abgabe gilt jedoch für die jeweilige Gemeinde, für die ihr zahlt, und den beinhalteten Leistungen. Möchtet ihr während eurer Ferien eine andere Gemeinde besuchen, dort einen Strandspaziergang machen oder andere Angebote nutzen? Dann fällt für die andere Gemeinde ebenfalls eine Kurgebühr an. Wenn ihr dort nur einen Tag verbringt, zahlt ihr die Tagestaxe für diesen Ort. Einige Gemeinden haben Partnergemeinden.

Was ist eine Kurkarte und wozu dient sie?

An manchen Ferienorten erhaltet ihr nach Abgabe der Kurtaxe eine Kurkarte, die euch die Nutzung der inkludierten Leistungen gewährt. Besonders die Ostsee- und Nordseebäder machen Gebrauch von der Kurkarte. Sie berechtigt euch, verschiedene Strandabschnitte und Orte zu nutzen. Es ist sinnvoll die Kurkarte mit einem Lichtbildausweis mit sich zu führen. Besonders in der Hochsaison werden die Gäste an den Stränden auf ihre Kurkarten hin kontrolliert. Wählen könnt ihr zwischen verschiedenen Modellen einer Kurkarte: Tageskarten, Mehrtageskarten oder Wochenkarten. Die Preise für die Kurkarten sind ortsabhängig.

Muss die Kurtaxe im Reisepreis eines Hotels angegeben werden?

Viele Hotels geben die Höhe der Kurtaxe in den Buchungsunterlagen mit an oder verweisen zumindest darauf, dass eine Kurtaxe noch zuzüglich fällig wird. Verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht. Obwohl eine Endpreisverordnung gilt, was bedeutet, ihr zahlt die Kurtaxe in eurem Hotel und erst das leitet die Summe weiter an die Gemeindekasse, müssen die Hotels die Kurtaxe nicht mit in ihrem Preis aufführen. Seid ihr am Empfang also über die zu zahlende Kurtaxe überrascht, so müsst ihr sie dennoch zahlen.

Wer muss keine Kurtaxe bezahlen? Für welche Personengruppen gibt es Ermässigungen?

Einwohner einer Gemeinde müssen keine Kurtaxe zahlen, da diese ausschliesslich für Touristen gilt. Daher müssen auch ortsfremde Personen, die in einer Gemeinde arbeiten oder eine Ausbildung machen, keine Kurtaxe zahlen. Dasselbe gilt für Personen, die sich aus beruflichen Gründen zu einer Tagung oder einer Veranstaltung in der Gemeinde befinden. Vereinzelt können jedoch Satzungen bestimmt werden, die selbst diese Personengruppen zu einer Kurtaxe verpflichten. In einigen Gemeinden sind bettlägerige, kranke Personen, die nicht in der Lage sind, die Fremdenverkehrseinrichtungen zu benutzen, von der Kurabgabe befreit.

Teilbefreiungen gelten in der Regel für Menschen mit Schwerbehinderung, für Träger der Sozialversicherung, der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge sowie den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege entsandte Personen, für Schüler, Studenten, Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende sowie Mütter/Väter im Erziehungsjahr. Für Teilnehmer an Kongressen, Tagungen, Lehrgängen oder anderen Veranstaltungen, die ausserhalb des Veranstaltungsprogramms die Fremdenverkehrseinrichtungen des Kurorts nutzen wollen, gibt es in der Regel ebenfalls eine Ermässigung.

Für all diese Fälle muss ein Nachweis erbracht werden, der belegt, dass euch eine Ermässigung zusteht. Wie hoch die Ermässigungen ausfallen und wann ihr gar keine Kurtaxe zahlen müsst, erfahrt ihr in den Kurtaxe-Regelungen der einzelnen Gemeinden.

Wie teuer ist die Kurtaxe?

Die Höhe der Kurtaxe wird ganz individuell von den Gemeinden bestimmt. Sie schwankt zwischen 0 CHF und 4,60 CHF pro Erwachsenem und Nacht. Im Kanton Bern zahlt ihr beispielsweise eine Abgabe von 4,60 CHF pro Person und pro Nacht.

Was passiert, wenn man keine Kurtaxe bezahlt?

Wer eine Zeit lang an einem kurtaxenpflichtigen Ort wohnt, der ist zur Zahlung von Kurtaxen verpflichtet – sofern er nicht aus verschiedenen Gründen davon befreit ist. Solltet ihr die Ortstaxe nicht zahlen, begeht ihr eine Ordnungswidrigkeit und müsst mit einem Bussgeld nach dem örtlichen Bussgeldkatalog rechnen. In der Regel ist dies der zehnfache Satz der Kurtaxe, weicht aber von Gemeinde zu Gemeinde ab.

Wer zahlt die Kurtaxe bei einer Reha?

Eine Reha Behandlung wird von einem Arzt verordnet und in der Regel von der Krankenkasse bezahlt, manchmal bezahlt ihr sie privat. Befindet ihr euch in einer Reha-Klinik in einem Kurort, so fällt für euch keine Kurtaxe an, sofern ihr die Touristenattraktionen nicht wahrnehmt. Möchtet ihr sie wahrnehmen, muss eine Kurtaxe gezahlt werden. Allerdings kommt es häufig vor, dass die Kurtaxe von der jeweiligen Klinik übernommen wird. Am besten ihr fragt bei eurer Klinik nach.

Fazit – Kurtaxe weiterhin Standard in Tourismusregionen

Für die Tourismusregionen stellt die Kurtaxe eine unverzichtbare Einnahmequelle dar. Damit finanzieren die Gemeinden die touristische Infrastruktur wie die Pflege der Strandpromenaden oder Kurparks. Einzelne Ferienregionen haben bereits darüber nachgedacht, die Kurtaxe abzuschaffen. Jedoch bedeutet das eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Kommunen.

Ortstaxen sind zum Erhalt und der Pflege des jeweiligen Ferienortes gedacht. Sie dienen ausschliesslich der Infrastruktur sowie kulturellen Angeboten und Einrichtungen. Hiervon profitiert am Ende jeder Urlauber. In vielen Fällen bekommt ihr als Gegenleistung für die Kurtaxe freien Eintritt oder sonstige Ermässigungen in öffentlichen Einrichtungen. Die Kurtaxe ist gesetzlich festgelegt, sodass es kein Entrinnen gibt – sie muss gezahlt werden, ansonsten droht euch ein Bussgeld.